In einem ersten persönlichen Kennenlerngespräch äußern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen.
Anschließend werden wir schriftlich festhalten, aus welchem Budget unsere Leistungen beglichen werden können!
Grundsätzlich gibt es folgende mögliche Abrechnungsmöglichkeiten:
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als Privatleistung
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aus dem Budget der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §
45b SGB XI
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aus dem aufgelaufenen Budget der Betreuungs- und
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI -angesparte Ansprüche verfallen immer erst zum 30. Juni des
Folgejahres!
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aus dem Budget der Pflegesachleistungen (bis zu 40
%-Umwandlungsanspruch) nach § 45a SGB XI
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aus dem Budget der stundenweisen Verhinderungspflege nach § 39 SGB
XI
Eine Kostenübernahme ist durch alle Pflegekassen möglich!
Wir beraten Sie gerne!