Kosten und erstattungen

In einem ersten persönlichen Kennenlerngespräch äußern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen.

 

Anschließend werden wir schriftlich festhalten, aus welchem Budget unsere Leistungen beglichen werden können!


Grundsätzlich gibt es folgende mögliche Abrechnungsmöglichkeiten: 

  •  als Privatleistung 
  •  aus dem Budget der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  •  aus dem aufgelaufenen Budget der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI -angesparte Ansprüche verfallen immer erst zum 30. Juni des Folgejahres!
  • aus dem Budget der Pflegesachleistungen (bis zu 40 %-Umwandlungsanspruch) nach § 45a SGB   XI
  • aus dem Budget der stundenweisen Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI 

Eine Kostenübernahme ist durch alle Pflegekassen möglich! 

Wir beraten Sie gerne!